Zink-bis(N,N-dimethyl-dithiocarbamat) (ZDMDC) wird auch als Ziram, Zinkdimethyldithiocarbamat, Bis(dimethyldithiocarbamato)zink oder ZDMC bezeichnet und ist ein weiß- bis gelblicher, geruchloser Feststoff.
Dieser ist auch in staubemissionsarmer Form z.B. als Granulat oder beöltes Pulver im Handel. Der Stoff ist nicht in Wasser, nur mäßig in Alkohol, Ketonen, Ether und verdünnten Alkalien sowie gut in Toluol und Trichlormethan löslich.
ZDMC wird als Vulkanisationsbeschleuniger in der Gummiindustrie sowie als Fungizid eingesetzt.
Handelsnamen sind z.B. Einzelprodukte der Produktreihen Rhenogran ZDMC, Rhenosol ZDMC, Robax ZMD oder Vulkacit L.
Schmelzpunkt: 251 °C bis 252,5 °C
Flammpunkt: 149 °C
Zündtemperatur: 400 °C
Untere Explosionsgrenze: 40 g/m³
Die Stoffdaten (Zündtemperatur, Explosionsgrenzen) wurden Herstellerinformationen entnommen.
Zink-bis(N,N-dimethyl-dithiocarbamat) (ZDMDC)
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,01 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Sensibilisierung der Haut (Sh)
TA Luft (2002): (Nummer 5.2.5) Klasse I, d.h. der Massenstrom von 0,1 kg/h oder die Massenkonzentration von 20 mg/m³ im Abgas darf nicht überschritten werden.
Ist dies mit verhältnismäßigem Aufwand nicht einzuhalten, ist die Emissionsbegrenzung im Einzelfall festzulegen.
Beim Vorhandensein von mehreren Stoffen sind die weiteren Festlegungen der TA Luft hinsichtlich maximaler Massenströme und -konzentration im Abgas zu beachten.
Für bestimmte Anlagen (zum Vulkanisieren von Natur- oder Synthesekautschuk) sind anlagenspezifische Bestimmungen nach Nummer 5.4 zu beachten.
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 7793