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N-(1,3-Dimethylbutyl)-N'-phenyl-p-phenylendiamin (6PPD)

Auszug aus:
Datenblatt

N-(1,3-Dimethylbutyl)-N'-phenyl-p-phenylendiamin (6PPD): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

N-(1,3-Dimethylbutyl)-N'-phenyl-p-phenylendiamin (6PPD) wird auch als MBPPD, HPPD, N-(1,3-Dimethylbutyl)-N'-phenyl-1,4-phenylendiamin oder 4-(Dimethylbutylamino)diphenylamin bezeichnet.
Es ist ein dunkelbrauner bis dunkelvioletter Feststoff in Form von Schuppen oder Granulat und hat einen leicht aromatischen Geruch. Der Stoff wird auch als flüssige Schmelze mit etwa 80 °C vertrieben.
Er ist unlöslich in Wasser, jedoch gut löslich in Ethanol, Benzin, Aceton, Ethylacetat und Dichlormethan.
6PPD wird als Ermüdungs-, Ozon-, Oxidations- und Alterungsschutzmittel bei der Vulkanisation von Kautschuk zur Erzeugung von Reifen und technischen Gummiartikeln verwendet, insbesondere für Fördergurte, Federelemente, Schläuche und Riemen.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf den Fest­stoff.
Schmelzpunkt: 45 °C bis 50 °C
Siedepunkt: 230 °C
Flammpunkt: 200 °C
Zündtemperatur: ca. 500 °C
N-(1,3-Dimethylbutyl)-N'-phenyl-p-phenylendiamin (6PPD)
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Sensibilisierung der Haut (Sh)
TA Luft (2021) 5.2.7.1.3 Reproduktionstoxischer Stoff: Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen als Mindestanforderung insgesamt den Massenstrom 2,5 g/h oder die Massenkonzentration 1 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
Das Emissionsminimierungsgebot ist zu beachten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 6616
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.