GisChem

Silber-Pulver

Auszug aus:
Datenblatt

Silber-Pulver: Entsorgung

Auch kleine Mengen nicht über die Ka­na­lisation oder Mülltonne entsorgen.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV bran­chen-, pro­zessart-, herkunfts- oder abfall­ar­ten­spez­ifisch zu­zu­ordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Stoff/Produkt-Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie sind dem/n Kapitel/n "1007" zuzuordnen (i.d.R. kein Sonderabfall).
Stoff/Produkt-Abfälle aus der fotografischen Industrie sind dem/n Kapitel/n "0901" zuzuordnen (090107 kein Sonderabfall).
Gebrauchte Katalysatoren, die Silber enthalten: Ab­fall­schlüssel 160801 (kein Sonderabfall).

Mindeststandards