GisChem

4-tert-Butylbrenzcatechin

Auszug aus:
Datenblatt

4-tert-Butylbrenzcatechin: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

4-tert-Butylbrenzcatechin wird auch als p-tert-Butylcatechol, 4-tert-Butylpyrocatechol und TBC bezeichnet.
Es handelt sich um einen weißen bis beigen, phenolartig riechenden, feuchtigkeitsanziehenden, schuppigen, kristallinen und/oder in Brocken auftretenden Feststoff.
Der Stoff ist in Wasser wenig löslich und löslich in Ether, Alkohol und Aceton.
Verwendet wird 4-tert-Butylbrenzcatechin als Polymerisationsinhibitor für monomere Olefine, wie z.B. Styrol, für ungesättigte Polyesterharze sowie als Stabilisator und Antioxidans für z.B. Synthesekautschuk, Fette und Öle.
Bei den handelsüblichen Inhibitoren für ungesättigte Polyesterharze handelt es sich i.d.R. um Lösungen in Styrol oder Weichmacher.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf 4-tert-Butylbrenzcatechin in Form von Schuppen oder Granulat.
Schmelzpunkt: 52 °C bis 55 °C
Siedepunkt: 283 °C bis 286 °C
Flammpunkt: 129 °C
Zündtemperatur: 160 °C
Die Stoff­daten (Zünd­tempe­ratur) wurden Hersteller­informationen entnommen.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 6463
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.