GisChem

Schwefelsäure, ab 15 %

Auszug aus:
Datenblatt

Schwefelsäure, ab 15 %: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Schwefelsäure, ab 15 % wird auch als Schwefeltrioxid-Monohydrat, Dihydrosulfat oder Monothionsäure bezeichnet.
Schwefelsäure mit zusätzlich gelöstem Schwefeltrioxid wird als Oleum bezeichnet.
Es handelt sich um eine farblose, geruchlose, stark feuchtigkeitsanziehende Flüssigkeit.
Der Stoff ist vollständlich löslich in Wasser, Ethanol und wasserlöslichen organischen Lösungsmitteln.
Schwefelsäure dient zum Aufschließen von Phosphaten, zum Herstellen von Düngemitteln, zur Glasfabrikation, zur Sulfonierung in der organischen Synthese, zum Entharzen von Mineralöl und wird als Akkumulatorsäure in Autobatterien verwendet.
Darüber hinaus kommt Schwefelsäure in geringeren Konzentrationen in vielen Bereichen zur Anwendung, z.B. bei der Abwasseraufbereitung.
Der Stoff wird in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe genannt. Besondere Regelungen beachten, damit Privatpersonen keinen Zugang zu diesem Stoff erhalten.
Für Lösungen mit anderen Konzen­trationen sind in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Ge­fah­ren­potenzials geson­derte Daten­blätter enthalten.
Schmelzpunkt: > -60 °C bis < 10 °C
Siedepunkt: 100 °C bis 330 °C
Schwefelsäure
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,1 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 182
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.