Schwefel wird auch als Netzschwefel, Schwefelblüte, Schwefelblume, Stangenschwefel, Sulfur oder Kumulus bezeichnet und ist ein gelber geruchloser Feststoff.
Schwefel ist in Wasser und den meisten organischen Lösemittel nicht, in Schwefelkohlenstoff, Chloroform, hydrierten Naphthalinen und Toluol leicht löslich.
Überwiegend wird Schwefel zur Produktion von Schwefelsäure verwendet. Eine weitere wichtige Anwendung ist die Verwendung zur Vulkanisation von Gummi.
Schwefel wird als Pulverprodukt oder in Form von Pellets vertrieben. Daneben ist auch eine flüssige Schmelze bei einer Temperatur von 140 °C handelsüblich.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf den Feststoff.
Schmelzpunkt: 115 °C
Siedepunkt: 444 °C
Flammpunkt: 160 °C
Zündtemperatur: 232 °C
Untere Explosionsgrenze: 15 g/m³
Die Stoffdaten (Zündtemperatur, untere Explosionsgrenze sowie Staubexplosionsklasse) wurden Herstellerinformationen entnommen.
Schwefel
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basierend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichteunabhängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
TA Luft (2002): (Nummer 5.2.1), d.h. die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen entweder den Massenstrom von 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration von 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration von 150 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 842
Sich kolloidal lösender Schwefel hat abweichend hiervon die Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdend).