GisChem

Schwefel

Auszug aus:
Datenblatt

Schwefel: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Schwefel wird auch als Netzschwefel, Schwefelblüte, Schwefelblume, Stangenschwefel, Sulfur oder Kumulus bezeichnet und ist ein gelber geruchloser Feststoff.
Schwefel ist in Wasser und den meisten organischen Lösemittel nicht, in Schwefelkohlenstoff, Chloroform, hydrierten Naphthalinen und Toluol leicht löslich.
Überwiegend wird Schwefel zur Produktion von Schwefelsäure verwendet. Eine weitere wichtige Anwendung ist die Verwendung zur Vulkanisation von Gummi.
Schwefel wird als Pulverprodukt oder in Form von Pellets vertrieben. Daneben ist auch eine flüssige Schmelze bei einer Temperatur von 140 °C handelsüblich.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf den Fest­stoff.
Schmelzpunkt: 115 °C
Siedepunkt: 444 °C
Flammpunkt: 160 °C
Zündtemperatur: 232 °C
Untere Explosionsgrenze: 15 g/m³
Die Stoff­daten (Zünd­tempe­ratur, untere Explo­sions­grenze sowie Staubexplosionsklasse) wurden Hersteller­informationen entnommen.
Schwefel
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basie­rend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichte­un­ab­hängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Über­schreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 842
Schwefel, kolloidal ist hiervon abweichend eingestuft in die WGK 1 (Kennnummer: 753).
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.