GisChem

Graphit

Auszug aus:
Datenblatt

Graphit: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Graphit kommt in der Natur selten hochrein als graue, glänzende Kristalle vor, sondern meist als schuppige, erdige Masse. Graphit löst sich nur im geschmolzenen Eisen.
Je nach Graphit-Lagerstätte und Kristallstruktur unter­scheidet man Pudergraphit, Flinz- oder Flockengraphit. Elektrographit erhält man durch Herstellung in speziellen Öfen.
Wegen seiner guten Wärme- und Elektrizitätsleitfähigkeit gibt es zahlreiche Einsatzgebiete von Graphit, z.B. als leitendes Material in der Elektroindustrie, als Elektrodenmaterial, als korrosionsbeständiger Werkstoff im Chemieapparatebau.
Darüber hinaus wird Graphit aufgrund seiner Gleit- und Schmierfähigkeit auch als Schmiermittel und aufgrund seiner schwarzen Farbe auch zum Einfärben, z.B. von Kunststoffen verwendet. Breite Anwendung findet Graphit auch in Bleistiftminen.
Als flammhemmender Füllstoff wird Graphit z.B. für Polyurethanschaumstoffe oder Epoxidharz-Klebstoffe eingesetzt.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf handelsübliche Pulverprodukte.
Bei der Gefährdungsbeurteilung ist auch ein eventuell vorhandener Quarzgehalt im Graphit zu berücksichtigen.
Mindestzündtemperatur der Staubwolke: 580 °C
Mindestzündtemperatur der Staubschicht: 440 °C
Untere Explosionsgrenze: < 30 g/m³
Graphit
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basie­rend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichte­un­ab­hängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Über­schreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 801
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.