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Benzalkoniumchlorid (C8-C18)

Auszug aus:
Datenblatt

Benzalkoniumchlorid (C8-C18): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Benzalkoniumchlorid (C8-C18) wird auch als Alkylbenzyldimethylammoniumchlorid, Zephirol, Hydramon, Quartamon und Laudamonium bezeichnet.
Mit Benzalkoniumchlorid bezeichnet man Alkyldimethylammoniumchloride mit Alkylresten zwischen 8 und 18 Kohlenstoffatomen, die zwar ähnliche, aber nicht identische physikalische Eigenschaften haben.
Es handelt sich um einen farblosen bis schwach gelblichen, schwach aromatisch riechenden, feuchtigkeitsanziehenden Feststoff. Benzalkoniumchlorid kann bei Raumtemperatur auch als zerfließender Feststoff oder flüssig vorliegen.
Der Stoff ist leicht löslich in Wasser, Alkohol, Aceton und unlöslich in Ether.
Verwendung findet Benzalkoniumchlorid als Desinfektionsmittel im Veterinärbereich und in diversen Reinigungsmitteln, sowie als Algizid und Konservierungsmittel im medizinischen Bereich.
Der Stoff kann je nach Verwendungsart der Biozid-Verordnung unterliegen.
Die produktspezifischen Kenndaten im Ein­zel­nen sind den Sicherheitsdatenblättern der Her­steller zu ent­neh­men.
Schmelzpunkt: 29 °C bis 34 °C
Siedepunkt: > 150 °C
Flammpunkt: > 150 °C
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nach­verbrennungs­einrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 599
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.