GisChem

Kohlenstoffdisulfid

Auszug aus:
Datenblatt

Kohlenstoffdisulfid: Arbeitsmedizinische Vorsorge

Falls aufgrund der Gefährdungsbeurteilung das Tra­gen von Atemschutz notwendig ist, ist arbeits­medizinische Vorsorge ggf. nach der DGUV Empfehlung Atem­schutz­geräte durchzuführen.
Wird der AGW für den Stoff nicht eingehalten oder besteht Hautkontakt, ist arbeits­medizinische Vorsorge regelmäßig zu veranlassen (Pflichtvorsorge).
Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff)

Mindeststandards