GisChem

Epichlorhydrin

Auszug aus:
Datenblatt

Epichlorhydrin: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Epichlorhydrin wird auch als alpha-Epichlorhydrin, 1-Chlor-2,3-epoxypropan, Chlormethyloxiran, gamma-Chlorpropylenoxid oder ECH bezeichnet und ist eine farblose, chloroformartig-stechend riechende Flüssigkeit.
Der Stoff ist wenig löslich in Wasser (zersetzt sich dabei langsam zu Monochlorhydrin), aber mischbar mit den meisten organischen Lösungsmitteln wie z.B. Ethern, Alkoholen, Estern, Ketonen und Kohlenwasserstoffen.
Verwendet wird Epichlorhydrin u.a. zur Herstellung von Epoxidharzen und Bodendesinfektionsmittel. Bei der Herstellung von Gycerin sowie verschiedenen Kunststoffen kommt es als Zwischenprodukt vor.
Es ist auch in einigen Insektiziden enthalten.
Achtung! Die Geruchsschwelle von Epichlorhydrin liegt ober­halb des Grenzwertes, d.h. wird der Geruch wahr­ge­nommen, ist der Grenzwert schon überschritten.
Schmelzpunkt: -48 °C
Siedepunkt: 115 °C bis 117 °C
Flammpunkt: 28 °C
Zündtemperatur: 385 °C
Untere Explosionsgrenze: 2,3 Vol.-% bzw. 86 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 34,4 Vol.-% bzw. 1315 g/m³
Epichlorhydrin
In der TRGS 910 sind folgende stoffspezifische Konzentrationswerte im Rahmen des gestuften risikobezogenen Maßnahmenkonzepts für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (ERB-Konzept) festgelegt:
Akzeptanzkonzentration: 1,9 mg/m³ (0,5 ppm) (fest­ge­legt aus­schließ­lich als Schichtmittelwert)
Toleranzkonzentration: 8 mg/m³ ( 2 ppm)
Spitzenbegrenzung der Toleranzkonzentration: Über­schrei­tungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Geruchsschwelle: 10 ppm - 25 ppm
Gefahr der Hautresorption (H)
Stoffspezifische Äquivalenzwerte in biologischem Material nach TRGS 910:
Untersuchungsparameter: S-(3-Chlor-2-hydroxypropyl)merkaptursäure
Äquivalenzwert zur Akzeptanzkonzentration: 8 mg/g Kreatinin, Wert zur Toleranzkonzentration: 28 mg/g Kreatinin
Untersuchungsmaterial: Urin, Probenahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende oder bei Langzeitexposition: am Schichtende nach mehreren vorangegangenen Schichten
Die Toleranzkonzentration sowie der entsprechende Äquivalenzwert in biologischem Material wurde aufgrund zusätzlicher akuter und chronischer Wirkungen von Epichlorhydrin fest­gelegt. Bei Überschreitung gelten dieselben Maßnahmen wie bei Über­schrei­tung eines AGW.
Arbeitsplatzgrenzwert der EU: 1,9 mg/m³ (gemessen oder berechnet anhand eines Bezugszeit­raumes von 8 Stunden)
Der Arbeitsplatzgrenzwert der EU darf nicht über­schrit­ten werden.
Krebserzeugend Kat. 1B (GefStoffV) - Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten.
TA Luft (2021) 5.2.7.1.1 Karzinogener Stoff, Klasse III: Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen als Mindestanforderung insgesamt den Massenstrom 2,5 g/h oder die Massenkonzentration 1 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
Das Emissionsminimierungsgebot ist zu beachten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 92
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.