GisChem

Acrylamid

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Acrylamid: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS06 GHS08

Gefahr

Die im Fol­gen­den aufge­führten Ge­fahren und Maß­nahmen be­ziehen sich auf den Fest­stoff.
Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Kann Krebs er­zeu­gen (H350)! Kann genetische Defekte verur­sachen (H340)! Kann vermut­lich die Frucht­bar­keit beein­träch­tigen (H361f)! Giftig bei Verschlucken (H301). Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen (H312 + H332). Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition (H372). Verursacht schwere Augenreizung (H319). Verursacht Hautreizungen (H315). Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Kann Atem­wege reizen. Kann Gefühls­störungen, Muskel­schwäche, Koordi­nations­störung und Hallu­zina­tio­nen ver­ur­sachen. Kann bei länger­fris­tiger Ein­wir­kung Nerven­lähmung und Nerven­schaden, Leber­schaden und Kreis­lauf­störung ver­ur­sachen. Personen mit Acrylamid-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Er­wärmung! Bil­dung explo­sions­fähiger Staub-Luft-Ge­mische möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch offene Flammen oder in Mühlen möglich. Polymerisiert unter heftiger Wärmeentwicklung bei erhöhten Temperaturen sowie bei Kontakt mit Poly­meri­sations­ini­tia­toren (z.B. UV-Licht, Oxidati­ons­mitteln, Säuren, Laugen). Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Bil­dung von Nitros­aminen, die Krebs er­zeu­gen können, unter spe­ziellen Bedin­gungen mög­lich!
WGK: 3 (stark wassergefährdend)