Methylacetat wird auch als Essigsäuremethylester oder Ethansäuremethylester bezeichnet.
Es handelt sich um eine farblose, schwach nach Ester riechende, leicht flüchtige Flüssigkeit.
Der Stoff ist begrenzt mischbar mit Wasser und vollständig mischbar mit organischen Lösungsmitteln (z.B. Ether, Ethanol).
Verwendet wird Methylacetat vorwiegend als Lösungsmittel, z.B. für Nitrocellulose, Acetylcellulose, in Klebstoffen sowie zur Herstellung von Kunstleder und als Zwischenprodukt bei der Herstellung von Pharmaka.
Zur Trocknung von Methylacetat nur physikalisch wirkende Substanzen wie z.B. Calciumchlorid verwenden, kein Natrium einsetzen!
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Schmelzpunkt: -99 °C
Siedepunkt: 56 °C bis 58 °C
Flammpunkt: -13 °C
Zündtemperatur: 505 °C
Untere Explosionsgrenze: 3,1 Vol.-% bzw. 95 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 16 Vol.-% bzw. 495 g/m³
Methylacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 620 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Geruchsschwelle: 0,006 mg/m³ - 915 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Emissionsgrenzwerte aus der TA Luft sind im Datenblatt der Branche Chemie angegeben.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 146
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.