GisChem

2-Butanol

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

2-Butanol: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02 GHS07

Achtung

Ein­atmen oder Ver­schlucken kann zu Ge­sund­heits­schä­den füh­ren. Verursacht schwere Augenreizung (H319). Kann die Atemwege reizen (H335). Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen (H336). Kann der Ma­gen-Darm-Trakt reizen. Vor­über­gehend Schwin­del, Kopf­schmerzen, Übelkeit mög­lich. Kann Blut­bild­veränderungen, Leber­schaden ver­ur­sachen. Die schädi­gende Wirkung von Tetrachlormethan, Hexan kann durch 2-Butanol verstärkt werden.
Flüssigkeit und Dampf entzündbar (H226). Gefahr durch An­sammlung ex­plo­sions­fä­hi­ger At­mo­sphä­re in Bodennähe! Bei Vor­han­den­sein von Zünd­quellen erhöhte Explosi­ons­ge­fahr! Er­höh­te Ent­zün­dungs­ge­fahr bei durch­tränk­tem Ma­ter­ial (z.B. Klei­dung, Putz­lap­pen). Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln und star­ken Reduktions­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wick­lung. Bil­det mit Alkali­metallen, Erdalkali­metallen und beim Erhitzen auch mit Aluminium ge­fähr­liche Ga­se und Dämpfe, z.B. Wasser­stoff. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Säure­chloriden und Säure­anhydriden . Bildet bei Kon­takt mit Luft­sauer­stoff Per­oxide. Ex­plo­si­ons­gefahr.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)