GisChem

Phosphorsäure, ab 10 % bis unter 25 %

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Phosphorsäure, ab 10 % bis unter 25 %: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS05

Achtung

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Verursacht Hautreizungen (H315). Verursacht schwere Augenreizung (H319). Kann die Atem­wege und den Ma­gen-Darm-Trakt reizen. Vor­über­gehend Husten mög­lich. Kann Lungen­schaden, Augen­schaden, Zahn­schaden ver­ur­sachen.
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein (H290). Rea­giert mit Lau­gen unter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Bil­det mit vielen Me­tallen bei Anwesenheit von Chlorid­lösungen oder Wasser ge­fähr­liche Ga­se und Dämpfe (Wasser­stoff). Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Nitromethan. Heftig­keit und Gefähr­lich­keit der Reak­tion sind abhängig von der Konzen­tration der Säure.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)