GisChem

Schwefelsäure, ab 5 % bis unter 15 %

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Schwefelsäure, ab 5 % bis unter 15 %: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS05

Achtung

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Verursacht Hautreizungen (H315). Verursacht schwere Augenreizung (H319). Kann die Atem­wege und den Ma­gen-Darm-Trakt reizen. Vor­über­gehend Husten mög­lich. Kann Lungen­schaden, Augen­schaden, Zahn­schaden ver­ur­sachen.
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein (H290). Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert mit Lau­gen unter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Wasser, Alkali- und Halogen­verbin­dungen Per­oxiden sowie zahl­reichen organischen Substanzen. Heftig­keit und Gefähr­lich­keit der Reak­tion sind abhängig von der Konzen­tration der Säure. Bil­det mit Aluminium oder unedlen Metallen ge­fähr­liche Ga­se und Dämpfe (Wasser­stoff). Bil­det mit Kupfer, Queck­silber, Silber, Kohlen­stoff und Schwefel ge­fähr­liche Ga­se und Dämpfe (Schwefel­dioxid). Bildet mit zahl­reichen organischen Substanzen brennbare Gase/Dämpfe.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)