GisChem

Schwefelsäure

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Schwefelsäure: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS05

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Ver­ursacht schwere Ver­ätz­ungen der Haut und schwere Augen­schäden (H314). Ein­atmen der Dämpfe/Aero­sole kann auch noch nach Stun­den zu einem töd­lichen Lungen­ödem füh­ren. Säure­dämpfe können Zahn­erosion her­vor­rufen.
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein (H290). Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert mit Lau­gen unter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Wasser, Alkali- und Halogen­verbin­dungen sowie Per­oxiden. Konzentrierte Schwefelsäure reagiert unter heftiger Wärmeentwicklung mit zahlreichen organischen Substanzen (z.B. auch Lösemitteln) und Naturprodukten (z.B. Wolle, Papier, Zucker). Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Bil­det mit Aluminium oder unedlen Metallen ge­fähr­liche Ga­se und Dämpfe (Wasser­stoff). Bil­det mit Kupfer, Queck­silber, Silber, Kohlen­stoff und Schwefel ge­fähr­liche Ga­se und Dämpfe (Schwefel­dioxid). Bildet mit zahl­reichen organischen Substanzen brennbare Gase/Dämpfe.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)