GisChem

Stickstoff

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Stickstoff: Sachgerechte Entsorgung

Druck­gas­flaschen nicht bis zum völ­ligen Druck­ausgleich ent­leeren. Restgas­men­gen nicht in die Atmo­sphäre abblasen. Leere Druck­gas­flaschen kenn­zeich­nen, Rück­gabe an den Lieferanten. Defekte Druckgasflaschen kennzeichnen, Lieferanten informieren.