GisChem

Dichlormethan

Auszug aus:
Datenblatt

Dichlormethan: Gesundheitsgefährdung

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen.
Bei Geruchswahrnehmung liegt der Stoff schon in gesundheits­ge­fähr­dender Konz­entration vor.
Wegen der Ge­ruchs­ge­wöhnung be­steht selbst bei hohen Kon­zentra­tionen keine Warn­wirkung.
Verursacht Hautreizungen (H315).
Verursacht schwere Augenreizung (H319).
Ei­ne krebs­er­zeu­gende Wir­kung von Dichlormethan wird ver­mutet (s. H351)!
Reizt die Atem­wege: z.B. Bren­nen der Nasen- und Rachen­schleim­haut, Reiz­husten, Atem­not (s. H335)
Schwindel, Kopf­schmer­zen, Be­nom­men­heit bis zur Be­wußt­losig­keit oder an­dere Hirn­funk­tions­stör­ungen kön­nen auftreten (siehe auch H336).
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (H373).
Kann der Ma­gen-Darm-Trakt reizen.
Vorübergehende Beschwerden wie Schwin­del, Kopf­schmerzen, Benom­men­heit und Konzen­trations­störungen kön­nen auf­tre­ten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Leber­schaden, Nerven­schaden und Herz­rhythmus­störung ver­ur­sachen.
Bei höheren Konzentrationen be­steht Er­stickungs­gefahr.