GisChem

Kaliumhydroxidlösung, ab 25 %

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Kaliumhydroxidlösung, ab 25 %: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS05 GHS07

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Gesundheits­schädlich bei Verschlucken (H302). Ver­ur­sacht schwere Ver­ätzungen der Haut und schwere Augenschäden (H314). Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Ein­atmen der Nebel/Aero­sole kann auch noch nach Stun­den zu einem töd­lichen Lungen­ödem füh­ren. Kann Bron­chitis, Lungen­schaden, Schleim­hautge­schwüre, Kehl­kopf­schwellung ver­ur­sachen.
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein (H290). Rea­giert mit Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Magne­sium, Zink, Zinn, Halogen­verbin­dungen und orga­nischen Nitro­ver­bin­dungen. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Wasser, Aceton, Alko­holen, Acrolein und Chloro­form-Methanol-Mischungen. Heftig­keit und Gefähr­lich­keit der Reak­tion sind abhängig von der Konzen­tration der Lauge. Bildet mit Aluminium, Magne­sium, Zink und Zinn brennbare Gase/Dämpfe. Bil­det mit Ammonium­salzen und Trichlor­ethylen gesund­heits­ge­fähr­dende Ga­se und Dämpfe.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)