GisChem

Natriumhydroxid

Auszug aus:
Datenblatt

Natriumhydroxid: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Natriumhydroxid wird auch als Ätznatron, Ätzsoda, Seifenstein oder Natronhydrat bezeichnet und wird als Feststoff meist in Form von Pellets, Plätzchen, Schuppen oder Stangen angeboten.
Es ist ein weißer, kristalliner Stoff, der aus der Luft Feuchtigkeit und Kohlendioxid aufnimmt und zerfließt.
Natriumhydroxid ist sehr gut wasserlöslich, löst sich gut in Ethanol und Glycerin.
In der chemischen Industrie ist Natronlauge ein häufig verwendetes Neutralisationsmittel und ein Aufschlußmittel von Bauxit und anderen Erzen.
NaOH wird zum Reinigen von Fetten, Ölen und Erdöl eingesetzt; zur Beseitigung von fettigen Verunreinigungen und Milchstein und zur Desinfektion im Veterinärbereich.
Wichtig ist NaOH bei der Herstellung von Wasserglas, Phenol, Holzbeizen, Abbeizmitteln, zur Regenerierung von Gummi und Ionenaustauschern, zur Zellstoffgewinnung und zur Konservierung alter Schriftstücke und in der Oberflächenbehandlung.
Für Natriumhydroxid-Lösungen, auch als Natronlauge bekannt, sind in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Ge­fah­ren­potenzials geson­derte Daten­blätter enthalten.
Natriumhydroxid
Früherer MAK-Wert: 2 mg/m³ gemes­sen in der ein­atem­baren Fraktion. Die Einhaltung mindestens dieses Wertes war bereits im Jahr 2004 Stand der Technik.
Spitzenbegrenzung:
Kategorie = 1 = (Grenzwertkonzentration zu keinem Zeitpunkt überschreiten)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 142
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.