GisChem

Natriumhydroxid

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Natriumhydroxid: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS05

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Ver­ur­sacht schwere Ver­ätzungen der Haut und schwere Augenschäden (H314). Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Ein­atmen der Nebel/Stäube/Aero­sole kann auch noch nach Stun­den zu einem töd­lichen Lungen­ödem füh­ren. Kann Bron­chitis, Lungen­schaden, Schleim­hautge­schwüre, Kehl­kopf­schwellung ver­ur­sachen.
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein (H290). Rea­giert mit Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung. Brandgefahr bei Kontakt mit Feuchtig­keit, Wasser oder Säuren! Bildet mit chlorierten Löse­mitteln wie Di­chlor­ethan selbst­ent­zünd­liche Gase oder Dämpfe. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit orga­nischen Nitro­ver­bin­dungen, Per­oxiden und 1,1,1-Trichlor­ethanol. Explosions­gefahr. Bildet mit Leicht­metallen, Zinn, Mes­sing und Zink brennbare Gase/Dämpfe. Begünstigt (katalysiert) Polymerisationsreaktionen z.B. von Acrylnitril und Epichlor­hydrin. - Explosionsgefahr! Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit organischen Stoffen (z.B. Aceton), Halogen­verbin­dungen (Trichlor­ethylen, Säure­chloriden und Chloro­form) und Natur­produk­ten (Leder, Wolle). Bil­det mit Ammonium­salzen und Phosphor­verbindungen gesund­heits­ge­fähr­dende Ga­se und Dämpfe.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)