GisChem

Kaliumhydroxid

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Kaliumhydroxid: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS05 GHS07

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Gesundheits­schädlich bei Verschlucken (H302). Ver­ur­sacht schwere Ver­ätzungen der Haut und schwere Augenschäden (H314). Ein­atmen der Nebel/Stäube/Aero­sole kann auch noch nach Stun­den zu einem töd­lichen Lungen­ödem füh­ren. Kann Bron­chitis, Lungen­schaden, Schleim­hautge­schwüre, Kehl­kopf­schwellung ver­ur­sachen.
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein (H290). Rea­giert mit Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung. Brandgefahr bei Kontakt mit Säuren! Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Magne­sium, 1,2-Dichlor­ethylen und anderen Chlor­verbin­dungen, Zink, Zinn und orga­nischen Nitro­ver­bin­dungen. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Wasser, Aceton, Alko­holen, Chloro­form-Methanol-Mischungen und Natur­produk­ten (wie Wolle, Leder). Bildet mit niede­ren Alko­holen, Aluminium, Zink und Zinn brennbare Gase/Dämpfe. Bil­det mit Ammonium­salzen und Trichlor­ethylen gesund­heits­ge­fähr­dende Ga­se und Dämpfe.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)