GisChem

Ammoniaklösung, ab 10%

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Ammoniaklösung, ab 10%: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS05 GHS07 GHS09

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Ver­ursacht schwere Ver­ätz­ungen der Haut und schwere Augen­schäden (H314). Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Kann die Atemwege reizen (H335). Vor­über­gehend Husten, Übelkeit, Kopf­schmerzen, Riech­störung, ver­mehrte Speichel­bil­dung mög­lich. Kann Augen­schaden, Abwehrstörung, Ma­gen-Darm-Be­schwer­den, Kehl­kopf­schwellung ver­ur­sachen.
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein (H290). Die aus der Lösung ausgasenden Ammoniakdämpfe sind leichter als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Atmosphäre. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert mit Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Acet­aldehyd, Acrolein, Halogen­verbin­dungen, Schwefel­verbin­dungen, Stick­oxiden sowie mit Gold, Silber, Queck­silber und einigen ihrer Verbin­dungen. Heftig­keit und Gefähr­lich­keit der Reak­tion sind abhängig von der Konzen­tration des Stoffes. Bildet mit Salpeter­säure, Chlor und Phos­phor­oxiden brennbare Gase/Dämpfe. Bil­det mit Laugen ge­fähr­liche Ga­se und Dämpfe (Ammoniak).
Sehr giftig für Wasserorganismen (H400).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)