GisChem

Butanol

Auszug aus:
Datenblatt

Butanol: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Butanol wird auch als n-Butanol oder Butylalkohol bezeichnet.
Es ist eine farblose, alkoholartig riechende Flüssigkeit, die vollständig mischbar in Ethanol, Aceton und Diethylether aber wenig löslich in Wasser ist.
n-Butanol wird als Lösungsmittel für Lacke, Farben, Harze, Gummi und Alkohole verwendet. Als Zwischenprodukt kommt es bei der Herstellung verschiedenster Produktklassen vor.
Schmelzpunkt: -89 °C
Siedepunkt: 117 °C bis 118 °C
Flammpunkt: 35 °C
Zündtemperatur: 325 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,7 Vol.-% bzw. 52 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 11,3 Vol.-% bzw. 350 g/m³
Butanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 310 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: n-Butanol (nach Hydrolyse), Grenz­wert: 2 mg/g Kreatinin, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: vor nach­folgender Schicht; Unter­suchungs­parameter: n-Butanol (nach Hydrolyse), Grenz­wert: 10 mg/g Kreatinin, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nach­verbrennungs­einrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 39
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.