GisChem

Fluorwasserstoffsäure ab 0,2 % bis unter 1 %

Auszug aus:
Datenblatt

Fluorwasserstoffsäure ab 0,2 % bis unter 1 %: Entsorgung

Auch kleine Mengen nicht über die Ka­na­lisation oder Mülltonne entsorgen.
Lösungen mit größter Vorsicht handhaben. Jeglichen Kontakt vermeiden und unbedingt in einem Abzug arbeiten.
Auch bei kleinen Benetzungen unbedingt Erste-Hil­fe-Maß­nahmen ergreifen, Arzt konsultieren.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV bran­chen-, pro­zessart-, herkunfts- oder abfall­ar­ten­spez­ifisch zu­zu­ordnen.
Flusssäure ist gefähr­licher Abfall (Sonderabfall): Abfallschlüssel nach AVV: 060103.
Verpackungen mit Restinhalten des Stoffes/Produktes sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle), Abfall­schlüssel 150110.
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutz­kleidung mit gefährlichen Verunreinigungen sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150202.
Für gefährliche Abfälle ist ein Nachweisverfahren (Entsor­gungs­nachweis und Begleit­scheine) durch­zu­führen. Die Sammelentsorgung ist davon zum Teil aus­genommen.
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Metallgebinde können zur Schrott­verwertung abgegeben werden.

Mindeststandards