GisChem

Ethanol-Lösungen unter 10 % in Wasser

Auszug aus:
Datenblatt

Ethanol-Lösungen unter 10 % in Wasser: Entsorgung

Auch kleine Mengen nicht über die Ka­na­lisation oder Mülltonne entsorgen.
Der komplette sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV zuzuordnen und gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen.
Stoff/Produkt-Abfälle aus der HZVA von orga­nisch-che­mischen Pro­zessen sind dem/n Kapitel/n "07" zuzuordnen.
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Metallgebinde oder Kunst­stoff­be­hält­nisse können zur Ver­wertung abge­geben werden.

Mindeststandards