Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Der komplette sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV zuzuordnen und gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen.
Stoff/Produkt-Abfälle aus der HZVA von organisch-chemischen Prozessen sind dem/n Kapitel/n "07" zuzuordnen.
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Metallgebinde oder Kunststoffbehältnisse können zur Verwertung abgegeben werden.