Gefahr
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226)
Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332)
Verursacht Hautreizungen. (H315)
Kann vermutlich Krebs erzeugen. (H351)
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. (H373)
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (H304)
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (H411)
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. (P201)
Einatmen von Dampf/Nebel vermeiden. (P261)
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (P273)
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen. (P280)
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... (geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben) anrufen. (P301 + P310)
KEIN Erbrechen herbeiführen. (P331)
GHS-Einstufung
Entzündbare Flüssigkeiten (Kapitel 2.6) - Kategorie 3 (Flam. Liq. 3), H226
Akute Toxizität inhalativ (Kapitel 3.1) - Kategorie 4 (Acute Tox. 4), H332
Hautreizung (Kapitel 3.2) - Kategorie 2 (Skin Irrit. 2), H315
Karzinogenität (Kapitel 3.6) - Kategorie 2 (Carc. 2), H351
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) (Kapitel 3.9) - Kategorie 2 (STOT RE 2), H373
Aspirationsgefahr (Kapitel 3.10) - Kategorie 1 (Asp. Tox. 1), H304
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 2 (Aquatic Chronic 2), H411
Der Stoff ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet.
Die GHS-Einstufung aus Anhang VI wurde aufgrund vorliegender weiterer Daten sowie Herstellereinstufungen um die oben genannte Einstufung in folgenden Gefahrenklassen ergänzt: Entzündbare Flüssigkeiten, Akute Toxizität, Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung, Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Aspirationsgefahr, Gewässergefährdend.
Die Einstufung in die Gefahrenklasse Entzündbare Flüssigkeiten kann bei Dieselkraftstoff und Heizölen ausnahmsweise auch bei Flammpunkten bis 75 °C vorgenommen werden.