GisChem

n-Butan

Auszug aus:
Datenblatt

n-Butan: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

n-Butan wird auch als Normalbutan, Methylethylmethan, Diethyl oder R600 bezeichnet
Bei n-Butan handelt es sich um ein farbloses Gas, das schwerer als Luft ist. Der Geruch wird von fast geruchlos bis süßlich beschrieben.
n-Butan ist kaum in Wasser, aber gut in organischen Lösemitteln (z.B. Diethylether, Ethanol, Chloroform) löslich.
n-Butan ist ein Flüssiggas, d.h. es kann bei Raumtemperatur unter geringem Druck verflüssigt werden.
Flüssiggase fallen bei der Gewinnung von Erdöl in großen Mengen als Gemisch an. Auf Grund des Herstellungsprozesses kann n-Butan einen Anteil von mehr als 0,1 % Butadien enthalten.
n-Butan wird überwiegend zu Brenn- und Heizzwecken in Laboratorien und Haushalten eingesetzt.
In der Industrie dient es als Kältemittel und als selektives Lösemittel in der Rohölfraktionierung. Bei organischen Synthesen von z.B. Butadien, Maleinsäureanhydrid oder Polymerbenzinen wird es als Ausgangsprodukt verwendet.
n-Butan wird vielfach zusammen mit Propan an Stelle von FCKWs in Spraydosen als Treibmittel eingesetzt.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Ver­wen­dung von n-Butan in Druck­gas­flaschen mit weniger als 0,1 % Butadien.
Schmelzpunkt: -138,3 °C
Siedepunkt: -1 °C
Flammpunkt: -60 °C
Zündtemperatur: 365 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,4 Vol.-% bzw. 34 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 9,4 Vol.-% bzw. 227 g/m³
Bei einem Brenngasgehalt von 4,6 % liegt das zündwilligste Gemisch vor.
Mindestzündenergie: 0,25 mJ
n-Butan
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2400 mg/m³ bzw. 1000 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 4; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 4 x 15 min = 60 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Geruchsschwelle: 3 mg/m³ - 15 mg/m³
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 561
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.