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Kohlenwasserstoff-Gemische: Flammpunkt ab 23 °C bis 60°C (entzündbar)

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Kohlenwasserstoff-Gemische: Flammpunkt ab 23 °C bis 60°C (entzündbar): Erste Hilfe

Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des un­ver­letzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minu­ten) bei geöff­ne­ten Lidern mit Was­ser spülen.
Nach Hautkontakt: Ver­un­reinigte Klei­dung, auch Unterwäsche und Schuhe, so­fort aus­ziehen; persönliche Schutzausrüstung tragen. Haut mit viel Was­ser, ggf. mit PEG 400 spülen.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Ge­fahren­bereich bringen. Frisch­luft­zu­fuhr durch Ein­at­men von frischer Luft oder Beat­mung. Beatmungs­hilfen benutzen (Selbst­schutz).
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des. Ver­schlucken kann zu Lungen­schä­di­gung führen. Kranken­haus!
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)