GisChem

Kohlenwasserstoff-Gemische: Flammpunkt ab 23 °C bis 60°C (entzündbar)

Auszug aus:
Datenblatt

Kohlenwasserstoff-Gemische: Flammpunkt ab 23 °C bis 60°C (entzündbar): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Produkte dieser Gruppe bestehen aus aromatischen und n-, iso- und cycloaliphatischen (bzw. n-, iso- und cycloparaffinischen) Kohlenwasserstoffen.
Die Kohlenwasserstoffgemische werden auch als Isoparaffine, Siedegrenzbenzine, Spezialbenzine, Testbenzine, Mineralterpentine und Solvent Naphta leicht bezeichnet.
Die Produkte sind flüssig, farblos und haben abhängig von der chemischen Zusammensetzung einen bezinartigen, paraffinischen bis aromatischen Geruch. Sie sind unlöslich in Wasser und unbegrenzt miteinander mischbar.
Kohlenwasserstoffgemische dieser Gruppe werden u.a. als Löse- bzw. Verdünnungsmittel in Farben, Lacken und Klebstoffen benutzt sowie als Bestandteile von Reinigungs-, Putz- und Pflegemitteln verwendet.
Bei Maschinen- und Metallreinigung und als Entfettungsmittel werden Produkte dieser Gruppe ebenfalls verwendet.
Handelsnamen sind z.B. Einzelprodukte der Pro­dukt­reihen ISOPAR, EXXSOL, SHELLSOL, Hydrosol, KRISTALLÖL, VARSOL, SOLVESSO.
Die Produkte dieser Produktgruppe können in Ab­hän­gigkeit von der Konzentration der Inhalts­stoffe von der oben genannten Einstufung ab­weichen.
Die unter Grenz­werte und Einstufungen aufge­führten Stoffe sind typische Be­stand­teile von Kohlen­wasser­stoff­gemischen bzw. für die Anwen­dung der RCP-Methode von Bedeutung, sie müssen aber nicht auch in jedem Produkt enthalten sein.
Die produktspezifischen Kenndaten im Ein­zel­nen sind den Sicherheitsdatenblättern der Her­steller zu ent­neh­men. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Untere Explosionsgrenze: ca. 0,6 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: ca. 7 Vol.-%
Die Charakteri­sierung und die Kenn­daten (Explosionsgrenzen) wurden Hersteller­informationen entnommen.
Kohlenwasserstoffgemische, Verwendung als Lösemittel
Der Grenzwert für ein konkretes Kohlenwasser­stoff­gemisch wird mit der RCP-Methode bestimmt. Für die Berechnung gelten für folgende Fraktionen bzw. Stoffe diese Grenzwerte:
C6-C8 Aliphaten: 700 mg/m³
C9-C14 Aliphaten: 300 mg/m³
C9-C14 Aromaten: 50 mg/m³
n-Hexan im KW-Gemisch: 180 mg/m³
Decahydronaphthalin (Decalin) im KW-Gemisch: 29 mg/m³
Diese Werte und die entsprechenden Konzentrationen sind in die RCP-Formel einzusetzen, der Grenzwert zu berechnen und wie vorgegeben zu runden (s. Hyperlink RCP-Methode).
Für die Berechnung des Grenzwertes des Kohlenwasserstoffgemischs kann auch der RCP-Rechner der DGUV benutzt werden.
Weitere Kohlenwasserstoffe, die nicht unter die genannten Summen- bzw. Einzelbezeichnungen fallen, sind getrennt nach TRGS 402 zu bewerten. Deren Grenzwerte werden in GisChem daher zusätzlich angegeben, sofern für die Produktgruppe relevant.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Toluol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 190 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 4; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 4 x 15 min = 60 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Toluol, Grenz­wert: 600 µg/l, Unter­suchungs­material: Vollblut, Probe­nahme­zeit­punkt: unmittelbar nach Exposition; Unter­suchungs­parameter: Toluol, Grenz­wert: 75 µg/l, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende; Unter­suchungs­parameter: o-Kresol (nach Hydrolyse), Grenz­wert: 1,5 mg/l, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende oder bei Lang­zeit­exposition: am Schichtende nach mehreren voran­gegangenen Schichten
Reproduktionstoxisch - fruchtschädigend - Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben.
Xylol, Isomere
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 220 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Xylol, Grenz­wert: 1,5 mg/l, Unter­suchungs­material: Vollblut, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende; Unter­suchungs­parameter: Methylhippur-(Tolur-)säure (alle Isomere), Grenz­wert: 2000 mg/l, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.