GisChem

Nachbearbeitung von Polyurethanprodukten

Auszug aus:
Datenblatt

Nachbearbeitung von Polyurethanprodukten: Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Bildung von Dämpfen und Stäuben ver­mei­den.
Ist das nach dem Stand der Technik nicht möglich, an diesen Stellen eine teilweise geschlossene Bauart (z.B. Einhausung, Kapselung) mit integrierter Absaugung sicherstellen.
z.B. für die Blockschaum-Herstellung eine Absaugung an Schneidanlagen, in der Sägerei.
Absauganlage in regelmäßigen Ab­stän­den in Ab­hän­gigkeit von der Ver­schmut­zung rei­nigen.
Bei ortsbeweglichen Absaugungen Filter in den Absaugbehältern täglich reinigen.
Diisocyanathaltige Produkte ab 0,1 % Diisocyanatgehalt dürfen nur industriell und gewerblich verwendet werden, wenn eine Schulung abgeschlossen ist. Dies ist eine Vorgabe gemäß REACH-Beschränkung.
Hersteller müssen Materialien für diese Schulungsmaßnahmen Diisocyanate zur Verfügung stellen und alle 5 Jahre muss eine erfolgreiche Teilnahme nachgewiesen werden.

Mindeststandards