Desinfektionsmittel auf Basis von quartären Ammoniumsalzen enthalten meist Benzalkoniumchlorid oder Didecyldimethylammoniumchlorid.
Es handelt sich meist um klare farblose Flüssigkeiten, die seifig riechen und unbegrenzt mischbar mit Wasser sind.
Desinfektionsmittel fallen in den Regelungsbereich der Biozid-Verordnung. Seit September 2015 dürfen sie nur noch Wirkstoffe enthalten, die in einer Positivliste der ECHA aufgeführt sind.
Verwendet werden diese Desinfektionsmittel unter anderem im Veterinärbereich. Dieses Datenblatt bezieht sich auf die Verwendung in Verwertungsbetrieben für tierische Nebenprodukte.
Für Desinfektionsmittel in Biogasanlagen gibt es in GisChem ein eigenes Datenblatt. Für die Anwendung von Desinfektionsreinigern in vielen anderen Bereichen sind Informationen im Gefahrstoffinformationssystem GISBAU enthalten.
Für Desinfektionsmittel, die neben den quartären Ammoniumsalze Aldehyde oder ogranische Säuren enthalten, sind in GisChem wegen des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials gesonderte Datenblätter enthalten.
Die produktspezifischen Kenndaten im Einzelnen sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen.
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.