GisChem

Desinfektionsmittel auf Aldehydbasis (ohne Formaldehyd), spezielle Anwendung

Auszug aus:
Datenblatt

Desinfektionsmittel auf Aldehydbasis (ohne Formaldehyd), spezielle Anwendung: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Formaldehydfreie Desinfektionsmittel auf Aldehydbasis enthalten meist Glutaraldehyd und daneben andere wirksame Bestandteile wie Polymethyloharnstoffderivate oder quartäre Ammoniumverbindungen.
Daneben können diese Desinfektionsmittel auch noch Alkohole wie Isopropanol oder weitere reinigende Zusätze (Tenside) enthalten.
Es handelt sich meist um leicht gelbliche Flüssigkeiten, die stechend riechen und unbegrenzt mischbar mit Wasser sind.
Desinfektionsmittel fallen in den Regelungsbereich der Biozid-Verordnung. Seit September 2015 dürfen sie nur noch Wirkstoffe enthalten, die in einer Positivliste der ECHA aufgeführt sind.
Verwendet werden diese Desinfektions­mittel unter anderem im Veterinär­bereich. Dieses Daten­blatt bezieht sich auf die Verwen­dung in Verwer­tungs­be­trieben für tierische Neben­produkte.
Für Desinfektionsmittel in Biogasanlagen gibt es in GisChem ein eigenes Datenblatt. Für die Anwendung von Desinfektions­reinigern in vielen anderen Bereichen sind Informationen im Gefahrstoff­informations­system GISBAU enthalten.
Für formaldehydhaltige Desinfektionsmittel sind in GisChem wegen des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials gesonderte Datenblätter enthalten.
Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe/Gemische müssen nicht unbedingt auch in allen Produkten dieser Produktgruppe enthalten sein.
Die Produkte dieser Produktgruppe können in Ab­hän­gigkeit von der Konzentration der Inhalts­stoffe von der oben genannten Einstufung ab­weichen.
Enthält das Produkt ab 1 % Glyoxal, so muss es auch mit dem R-Satz 68, "Irreversibler Schaden möglich", gekennzeichnet sein.
Die Kennzeichnung mit R 40 und Carc. Cat 3 ist abhängig von den sonstigen wirksamen Bestandteilen.
Z.B. sind Zubereitungen, in denen ab 1 % Polymethyloharnstoffderivate enthalten ist, mit R 40 und Carc. Cat 3 zu kennzeichnen.
Die produktspezifischen Kenndaten im Ein­zel­nen sind den Sicherheitsdatenblättern der Her­steller zu ent­neh­men. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Flammpunkt: > 100°C
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
Glutaraldehyd
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,2 mg/m³ bzw. 0,05 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Sensibilisierung der Haut und der Atemwege (Sh und Sa)
Glyoxal
Keimzellmutagen Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.