Die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sind in erster Linie auf gefährlichere Stoffe und Brandlasten in dem entsprechenden Arbeitsbereich abzustimmen.
Bei Biogasanlagen ist dies in erster Linie das Biogas, von dem Brand- und Explosionsgefahr ausgeht, sowie z.B. einzelne leichtentzündliche Reinigungs- oder Desinfektionsmittelkonzentrate.