GisChem

Octansäure

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Octansäure: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS05

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Ver­ursacht schwere Ver­ätz­ungen der Haut und schwere Augen­schäden (H314).
Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Ver­sprühen bzw. Er­wärmung! Bei schnellem Aus­laufen aus dem Be­häl­ter Entzün­dung durch Elek­trostatik möglich. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln und star­ken Reduktions­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wick­lung. Rea­giert mit Lau­gen unter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr.
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (H412).
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)