GisChem

Biogas

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Biogas: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02

Gefahr

Ein­at­men kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Vor­über­gehend Kopf­schmerzen, Schwin­del, Übelkeit, Benom­men­heit mög­lich. Kann Atem­not, Lungen­ödem, Nerven­schaden, Herz­rhythmus­störung ver­ur­sachen. Blei­ben­de Ge­sund­heits­schä­den mög­lich (Hirn­leistungs­störung). Bei höheren Konzentra­tionen be­steht Er­stickungs­gefahr. Je nach Schwefelwasserstoffgehalt des Biogases sind akute schwere Vergiftungen mit Gefahr von Bewußtlosigkeit und Tod möglich.
Extrem entzündbares Gas (H220). Biogas ist je nach Zusammensetzung wenig leichter bis wenig schwerer als Luft und bildet mit Luft explosionsfähige Atmosphäre. Bei Vor­han­den­sein von Zünd­quellen erhöhte Explosi­ons­ge­fahr!
WGK: nicht wassergefährdend