Räume so lüften, dass kein Sauerstoffmangel oder gefährliche Gaskonzentrationen entstehen können. Gärtemperatur überwachen, bei zu geringer Biogasproduktion ggf. im Blockheizkraftwerk auf andere Energieträger wie z.B. Erdgas oder Diesel umsteigen, um eine genügend hohe Heizleistung zu gewährleisten. Bei manueller Steuerung: Rühr- bzw. Mischintervalle im Gärbehälter so wählen, dass keine Schwimmdecke oder Sinkschicht entsteht. Regelmäßig Gasmagnetventile und Zwischenräume der selbstschließenden Gasabsperrventile auf Funktion, Dichtheit und Verschmutzung prüfen.
Von Zündquellen fern halten (z.B. nicht Rauchen, keine offenen Flammen, Erden)! Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen nur mit schriftlicher Erlaubnis. Arbeiten in ex-gefährdeten Bereichen nur nach Freimessung durchführen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen vermeiden! Nicht in einer Biogas-Wolke aufhalten - auch Augen und Haut vor Kontakt mit Biogas schützen! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)
Handschutz: Gegen mechanische Beanspruchung beschichtete Handschuhe, ansonsten Handschutz auf andere Gefahrstoffe abstimmen. Bei Bedarf: gerbstoffhaltige Hautschutzmittel verwenden.
Atemschutz: Ausschließlich umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden, wenn ausreichende Belüftung nicht möglich ist.
Körperschutz: Antistatische Schutzkleidung, z.B. Kleidung aus Baumwolle und ableitfähige Arbeitsschutz-Schuhe!