GisChem

Chlor

Auszug aus:
Datenblatt

Chlor: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Chlor ist ein gelbgrünes, stechend riechendes Gas, das in Wasser mäßig löslich ist.
Es ist eines der reaktionsfähigsten Elemente. Mit den meisten Stoffen reagiert es schon bei Raumtemperatur unter großer Wärmeentwicklung. Begünstig werden diese Reaktionen noch durch die Anwesenheit von Feuchtigkeit.
Der Stoff ist eines der wichtigsten Grundprodukte in der chemischen Industrie. Es wird hauptsächlich zur Herstellung von Vinylchlorid und PVC verwendet.
Es dient auch zur Produktion von anderen organischen Chlorverbindungen wie z.B. Chlormethanen, -aromaten sowie verschiedenen Zwischenprodukten. Es wird auch zur Sulfochlorierung eingesetzt.
Außerdem werden viele anorganische Produkte wie z.B. Phosphor-, Schwefel- und verschiedene Metallchloride hergestellt. Es kann darüber hinaus auch zum Aufschließen von Erz verwendet werden.
Des Weiteren wird es beim Bleichen von Papier und Cellulose sowie zum Desinfizieren in der Wasseraufbereitung verwendet.
Desinfektionsmittel fallen in den Regelungsbereich der Biozid-Verordnung. Seit September 2015 dürfen sie nur noch Wirkstoffe enthalten, die in einer Positivliste der ECHA aufgeführt sind.
Schmelzpunkt: -101 °C
Siedepunkt: -34 °C
Chlor
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1,5 mg/m³ bzw. 0,5 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Geruchsschwelle: 0,02 ppm - 1 ppm
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
TA Luft (2021) 5.2.4 gasförmige anorganische Stoffe, Klasse II: Chlor. Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 15 g/h oder die Massenkonzentration 3 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 223
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.