GisChem

Chlor

Auszug aus:
Datenblatt

Chlor: Erste Hilfe

Erste Hilfe

Nach Augenkontakt: Augen unter Schutz des un­ver­letzten Auges sofort ausgiebig (mind. 10 Minuten) bei geöffneten Augenlidern mit Wasser spülen.
Steriler Schutzverband.
Augenärztliche Behandlung.
Nach Hautkontakt: Verun­reinigte Klei­dung, auch Unterwäsche und Schuhe, so­fort aus­ziehen; auf Selbstschutz achten.
Mit viel Was­ser und Seife reinigen.
Verätzungen und Wunden keimfrei be­decken.
Ärztliche Behandlung.
Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Ge­fahren­be­reich bringen (Achtung: der Verletzte sollte, wenn möglich, ge­tragen oder ge­fahren werden, La­gerung mit erhöhtem Oberkörper).
Bei Atemstillstand künstliche Beat­mung nach Mög­lichkeit mit Beatmungs­gerät, auf jeden Fall Stoff­kontakt bzw. Ein­atmen des Stoffes/Produktes ver­mei­den (Selbst­schutz).
Unmittelbar nach dem Unfall, auch bei feh­lenden Krankheitszeichen, ein inhalatives Steroid (Dosieraerosol) einatmen lassen.
Dosierung, Art der Anwendung und weite­re Be­hand­lung nach betriebsärztlicher Anordnung.
Ärztliche Behandlung.
Hinweise für den Arzt: Bei Hinweisen auf die Entstehung eines Lun­gen­ödems können klinische Überwachung, Röntgen­thorax­kontrollen und Vitalo­graphie sinnvoll sein.
In Frühfällen kann Inhalation von feinst vernebelten Lösungen von 0,5 bis 2%iger Natriumhydrogencarbonat-Lösung versucht werden.
Eventuell sind Beatmung, die Gabe von Sauer­stoff, Glukokortikoiden, Bronchodilatatoren, Antitussiva, Seda­tiva, Herzglykosiden und Antibiotika (Pneu­mo­nie­prophylaxe) erforderlich.
Hat der Verunglückte Atemschutzgeräte mit Gasfiltern getragen, so kann im Gasfilter durch eine chemische Reaktion mit Kohlenstoff Phosgen entstehen. In diesem Fall sind weitere spezielle Maßnahmen erforderlich.

Mindeststandards