GisChem

Chlor

Auszug aus:
Datenblatt

Chlor: Brand- und Explosionsschutz

Vor Sonnenbestrahlung und Erwärmung schützen.
Arbeiten mit Zündgefahr (z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen.
Die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sind in erster Linie auf gefährlichere Stoffe und Brand­lasten in dem ent­sprechen­den Arbeits­bereich abzustimmen.
Diese müssen besonders beachtet werden, da die Brand­gefahr durch brand­fördernde Stoffe wie Chlor deut­lich erhöht wird.
Gemische von Chlor mit bestimmten Kohlenwasserstoffen, Alkoholen, Estern, Lösemitteln, Silikonölen und Silikonkautschukmassen können explosionsfähig sein.
Dies ist separat zu bewerten und entsprechende Explosionsschutzmaßnahmen sind zu treffen.
Bei Lagerbehältern im Freien Schutz gegen mög­liche Brandlasten, z.B. durch Schutzabstand, Schutzwand, Erddeckung, Brandschutzdämmung oder -isolierung, Wasserberieselung oder Wasserbeflutung sicherstellen.
Bei weitergehenden Fragen berät Sie Ihre zus­tän­dige Aufsichtsperson (AP, früher TAB) Ihrer Berufs­ge­nossenschaft.

Mindeststandards