GisChem

Chlor

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Chlor: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS06 GHS03 GHS04 GHS09

Gefahr

Ein­at­men kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Lebensgefahr bei Einatmen (H330). Wirkt ätzend auf die Atemwege (EUH071). Verursacht Hautreizungen (H315). Verursacht schwere Augenreizung (H319). Kann die Atemwege reizen (H335). Kann Atem­not, Bron­chitis, Bronchospasmus, Zyanose ver­ur­sachen. Ein­atmen der Dämpfe kann auch noch nach Stun­den zu einem töd­lichen Lungen­ödem füh­ren. Direkter Hautkontakt mit flüssigem Chlor kann Verätzungen verursachen, d.h. Hautgewebe und Schleimhäute zerstören. Trockene Haut ist gegenüber Chlorgas weniger empfindlich.
Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel (H270). Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren (H280). Reagiert mit Reduktionsmitteln unter heftiger Wärmeentwicklung. Rea­giert mit Lau­gen unter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Metall­pulvern, Alkali­metallen, Alkoholen oder anderen organischen Substanzen. Achtung - im Kon­takt mit brenn­baren Stoffen Ent­zün­dungs­gefahr! Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. In Gegenwart von Feuchtigkeit sind besonders heftige Reaktionen möglich und es besteht Korrosionsgefahr.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung (H410).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)