GisChem

Chlor

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Chlor: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

D-P006 Zutritt für Unbefugte v Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen M009 Handschutz benutzen

Räume so lüf­ten, dass kein Sauer­stoff­mangel oder gefähr­liche Gas­konzen­tratio­nen ent­stehen können. Nur auf Dicht­heit ge­prüf­te An­la­gen, Rohr- und Schlauch­lei­tungen benut­zen. Austretende Gase direkt an der Entstehungs- oder Austrittstelle absaugen. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten bzw. nur kon­trolliert zu­geben. Offene Flammen und Wärmequellen fernhalten. Schweißarbeiten nur unter Aufsicht durchführen. Ver­schlüsse von Behältern nur nach Druck­aus­gleich vorsichtig öff­nen! Wird die Gas­ent­nahme aus Druck­gas­flaschen länger unter­brochen oder die Flasche trans­portiert, Flaschen­ventil schließen und mit Ventil­schutz­kappe ver­sehen. Druck­gas­fla­schen nur auf z.B. Roll­reifen, Fla­schen­fuß, Kon­kav­böden rollen - nicht wer­fen! Druck­gas­flaschen gegen Um­fallen oder Herab­fallen sichern! Druck­gas­flaschen und Lager­behäl­ter vor mecha­nischer Beschä­digung schützen, z.B. durch An­fahr­schutz, Ab­schran­kung, Schutz­abstand. Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern. Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern.
Vor Sonnenbestrahlung und Erwärmung schützen. Feuer­arbei­ten, Heiß­arbeiten, Schweißen nur mit schrift­licher Erlaubnis. Gemische von Chlor mit bestimmten Kohlenwasserstoffen, Alkoholen, Estern, Lösemitteln, Silikonölen und Silikonkautschukmassen können explosionsfähig sein. Dies ist separat zu bewerten und entsprechende Explosionsschutzmaßnahmen sind zu treffen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Gas vermeiden. Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Produkt­reste sofort von der Haut entfer­nen, Haut schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen. Keinen Arm- oder Handschmuck tragen. Vor­beu­gen­der Haut­schutz er­for­der­lich. Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren!
Unter Verschluss oder nur für fach­kundige und zuver­lässige Per­sonen zugänglich aufbe­wahren.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Korb­brille! Bei Gefähr­dung des Ge­sichts durch Spritz­gefahr: zusätzlich Schutz­schirm.
Handschutz: Handschuhe aus: . . . (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.) Beim Tragen von Schutz­hand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe empfehlenswert! Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden. Bei Transport gegen mechanische Beanspruchung beschichtete Handschuhe, ansonsten Hand­schutz auf andere Gefahrstoffe abstimmen. Bei Bedarf: gerbstoffhaltige Hautschutzmittel verwenden. Fußschutz: Bei der Handhabung von z.B. Druck­gasflaschen Sicher­heits­schuhe tragen.
Atemschutz: Kombinationsfilter B-P3 (grau/weiß).