GisChem

Calciumhydroxid

Auszug aus:
Datenblatt

Calciumhydroxid: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Calciumhydroxid wird auch als Weißkalkhydrat, Calciumdihydroxid, Calciumhydrat, Löschkalk, gelöschter Kalk oder E 526 bezeichnet.
In reinem Zustand ist Calciumhydroxid ein weißes, geruchloses Pulver.
Es ist mit alkalischer Reaktion in Wasser wenig löslich.
Hauptverwendungszweck ist die Mörtelzubereitung im Bauwesen.
In der Lederverarbeitung wird Calciumhydroxid im Äscher zur Haarentfernung und Entfettung zugesetzt.
Zusätzlich wird Calciumhydroxid verwendet zur Herstellung von Chlorkalk und Natronlauge aus Soda, als Düngemittel, als Bindemittel für Anstrichpigmente, zur Küpenfärberei, in der Abwasserreinigung und der Rauchgasentschwefelung.
Der Stoff kann je nach Verwendungsart der Biozid-Verordnung unterliegen.
Calciumhydroxid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 320
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.