GisChem

Hydrauliköle, biologisch abbaubar

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Hydrauliköle, biologisch abbaubar: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen Leer/Abstand P028 Benutzen von Handschuhen Leer/Abstand M022 Hautschutzmittel benutzen

Bildung von Dämpfen und Nebeln vermeiden. Hydraulikanlage vor Aufnahme der Tätigkeit drucklos machen! Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen Ver­spritzen und Nach­lauf ver­meiden. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten.
Versprühen bzw. Erwärmung ver­mei­den, sonst Brand- und Explosions­gefahr.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen und Aero­solen ver­mei­den! Be­rührung mit Au­gen und Haut ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Putz­lappen nicht in die Taschen der Arbeits­kleidung stecken! Ver­un­reinigte Klei­dung wech­seln! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Vor Arbeits­be­ginn und nach jeder Pause Haut­schutz­salbe auf­tragen.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Bei Arbeiten an Maschinen mit rotierenden Werk­stücken oder Werk­zeugen keine Schutz­hand­schuhe tragen. Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Bei branchentypischer Verwendung wird in der Regel kein Atemschutzgerät benötigt. Bei Versprühen oder größerer Dampfentwicklung z.B. durch starkes Erhitzen:
Kombinationsfilter A-P2 (braun/weiß).