GisChem

MAG-Schweißen, Fülldraht, unlegiert/niedriglegiert

Auszug aus:
Datenblatt

MAG-Schweißen, Fülldraht, unlegiert/niedriglegiert: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Fülldrähte kommen in unterschiedlichen Durchmessern in Form von Drahtrollen in den Handel. Sie bestehen aus einer metallenen Ummantelung und einer Pulverfüllung. Sie werden als Schweißzusatzwerkstoff zum Verbindungsschweißen eingesetzt.
Sie können mit oder ohne Schutzgas verschweißt werden. Im letzteren Fall spricht man von selbstschützenden Fülldrähten. Die Pulverfüllung bildet beim Abschmelzen Schlacke, die sich auf der Schweißnaht ablagert.
Dadurch wird eine langsame Abkühlung und somit geringere Schrumpfspannung erreicht.
Bei selbstschützenden Fülldrähten entwickelt die Pulverfüllung zusätzlich Gase, die den Lichtbogen stabilisieren, den flüssigen Werkstoffübergang vor dem Sauerstoff der Luft schützen und den Abbrand von Legierungsbestandteilen mindern.
Der Schweißzusatzwerkstoff entspricht in der Zusammensetzung dem zu schweißenden Grundwerkstoff.
Unlegierte und niedriglegierte Schweißzusatzwerkstoffe enthalten in der Summe weniger als 5 Gewichtsprozent an Legierungselementen wie Chrom, Nickel, Mangan. In der vorliegenden Form kein Gefahrstoff.
Erst beim Schweißen entstehen aus der Legierung und Umhüllung Gefahrstoffe, die in Konzentrationen über den Arbeitsplatzgrenzwerten eine lungenbelastende oder toxische Wirkung haben. Es können Gesundheitsbeschwerden hervorgerufen werden.
Gefahrstoffe die auftreten können, sind im Kapitel Grenzwerte und Einstufungen aufgeführt. Ozon entsteht im Wesentlichen nur beim MIG-Schweißen von stark reflektierenden Oberflächen.
Kohlenmonoxid entsteht im Wesentlichen nur beim MAG-Schweißen.
Beim Schweißen von beschichtetem und/oder verschmutztem Grundwerkstoff können zusätzlich Gefahrstoffe entstehen. Z.B. zink-/kupferhaltige Rauche sowie andere gas- und dampfförmige Gefahrstoffe mit spezifischen Wirkungen.
Für das Fülldrahtschweißen (MAGM) mit hochlegierten Stabelektroden gibt es ein eigenes GisChem-Datenblatt.
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basie­rend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichte­un­ab­hängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Über­schreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
Manganoxide im Schweißrauch
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,02 mg/m³ gemessen in der alveolengängigen Fraktion
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,2 mg/m³ gemes­sen in der ein­atem­baren Fraktion
Der Grenzwert bezieht sich auf den Metall­gehalt als analy­tische Berech­nungs­basis.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 8; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 8 x 15 min = 120 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Fluoride
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Der AGW für Fluoride wird berechnet als Fluor.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 4; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 4 x 15 min = 60 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Kohlenmonoxid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 35 mg/m³ bzw. 30 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Z (TRGS 900): Ein Risiko der Frucht­schä­digung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden.
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: CO-Hb, Grenz­wert: 5 % (Gesonderte Bewertung für Raucher), Unter­suchungs­material: Vollblut, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
Reproduktionstoxisch - fruchtschädigend - Kat. 1A (GefStoffV) - Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen fruchtschädigend wirken.
Ozon
Früherer Grenzwert der TRGS 900 (in Über­ar­bei­tung): 0,2 mg/m³ bzw. 0,1 ml/m³ (ppm). Die Einhaltung mindestens dieses Wertes war bereits im Jahr 2004 Stand der Technik.
Spitzenbegrenzung:
Kategorie = 1 = (Grenzwertkonzentration zu keinem Zeitpunkt überschreiten)
Krebserzeugend Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben