Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Stäube und in Absaugungen abgeschiedene Partikel ordnungsgemäß entsorgen.
Schweißstaub aus Filtersystemen wenn möglich getrennt sammeln.
Elektroden- und sonstige Metallabfälle können zur Schrottverwertung abgegeben werden.
Bei Verwendung thoriumoxidhaltiger Elektroden müssen Elektrodenreste und Staub nicht als radioaktiver Abfall deklariert werden. Rückgabe der Elektrodenreste an Hersteller!
Die Behörde kann weitere Auflagen nach Strahlenschutzverordnung anordnen.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV branchen-, prozessart-, herkunfts- oder abfallartenspezifisch zuzuordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Abfälle aus der Oberflächenbearbeitung von Metallen sind in der Regel dem Kapitel "1201" der AVV zuzuordnen.
Schweißabfälle: Abfallschlüssel nach AVV: 120113 (kein gefährlicher Abfall).