GisChem

Chrom(III)-hydroxidsulfat

Auszug aus:
Datenblatt

Chrom(III)-hydroxidsulfat: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Chrom(III)-hydroxidsulfat wird auch als Chrom­hydroxid­sulfat oder basisches Chrom(III)-sulfat oder als basisches Chrom(III)salz der Schwefelsäure bezeichnet.
Es ist ein grünes, geruchloses Pulver, das sehr leicht löslich in Wasser ist. Es wird auch in Lösungen vertrieben.
Chromhydroxidsulfat wird hauptsächlich zur Ledergerbung verwendet, daneben als Textilbeize und zur Herstellung anderer Chromverbindungen.
Es sind ggf. Beschränkungen aus Anhang XVII der REACH-Verordnung zu beachten: Das gilt aber nur, wenn auch Chrom(VI)-Verbindungen enthalten sind (Details s. Nr. 47 in VO).
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf den Fest­stoff.
Schmelzpunkt: > 350 °C
Chrom(III)-hydroxidsulfat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,012 mg/m³ gemessen in der alveolengängigen Fraktion
Der Grenzwert bezieht sich auf den Metall­gehalt als analy­tische Berech­nungs­basis.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Gefahr der Sensibilisierung der Haut (Sh)
TA Luft (2021) 5.2.2 Staubförmige anorganische Stoffe, Klasse III: Chrom und seine Verbindungen, angegeben als Cr (zur Umwelt-VwV von 2021)
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 5 g/h oder die Massenkonzentration 1 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 809
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.