GisChem

Vinylacetat

Auszug aus:
Datenblatt

Vinylacetat: Einstufung GHS

GHS02 GHS07 GHS08

Gefahr

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. (H225)
Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332)
Kann die Atemwege reizen. (H335)
Kann vermutlich bei Einatmen Krebs erzeugen. (H351)
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. (P210)
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. (P280)
Einatmen von Dampf/Nebel vermeiden. (P261)
Behälter dicht verschlossen halten. (P233)
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. (P403 + P235)
Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. (P243)

GHS-Einstufung
Entzündbare Flüssigkeiten (Kapitel 2.6) - Kategorie 2 (Flam. Liq. 2), H225
Akute Toxizität inhalativ (Kapitel 3.1) - Kategorie 4 (Acute Tox. 4), H332
Karzinogenität (Kapitel 3.6) - Kategorie 2 (Carc. 2), H351
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Kapitel 3.8) - Kategorie 3 (Atemwegsreizung) (STOT SE 3), H335

Der Stoff ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet.
Bei der Einstufung nach GHS handelt es sich um eine Einstufung aus Anhang VI, die auch nach Auswertung von Herstellereinstufungen und Literatur nicht um weitere Einstufungen ergänzt werden muss.