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Schwefel-35 (Nuklidlabor)

Auszug aus:
Datenblatt

Schwefel-35 (Nuklidlabor): Persönliche Schutzmaßnahmen

Augenschutz: Wird bei offenem Umgang die Akti­vität der Freigrenzen überschritten, ist persönliche Schutz­ausrüstung zu tragen.
Gestellbrille mit Seitenschutz ist ständig zu tragen und bei Gefährdung des Gesichts durch Spritzgefahr zusätz­lich Schutzschirm.
Handschutz: Bei Kontaminationsgefahr Schutzhand­schuhe tragen.
Keine Geräte und Gegenstände mit kontaminierten Handschuhen anfassen. Vor dem Berühren von Taschentüchern, Türklinken, Lichtschaltern, Telefon, Schreibmaterial usw. Schutzhandschuhe ausziehen.
Hautschutz: Vor der Arbeit mit Flüssigkeiten spezielle Hautschutzpasten verwenden, die eine schonende Reinigung oder Dekontamination erleichtern.
Atemschutz: Aus Sicht des Strahlenschutzes ist Atemschutz bei üblichen Arbeitsabläufen im Labor nicht erforderlich.
Bei besonderen Arbeiten, z.B. Wartungs- und Reinigungsarbeiten wie Filterwechsel ist zu prüfen, ob Atemschutz getragen werden muss.
In diesem Fall P3-Filter oder FFP3-Masken verwenden, soweit durch eine Gefährdungsbeurteilung geprüft kein anderer Atemschutz erforderlich ist, wie z.B. bei gasförmigen Freisetzungen ein Gasfilter.
Körperschutz: Geschlossene Kleidung, wie Kittel oder Overall tragen.