GisChem

Phosphor-32 (Nuklidlabor)

Auszug aus:
Datenblatt

Phosphor-32 (Nuklidlabor): Entsorgung

Radioaktive Abfälle sind über die Landesam­melstellen zu entsorgen. Andere Entsorgungswege einschließlich das Abklingenlassen sind genehmigungspflichtig. Die Vorschriften des Abfallentsorgers sind einzuhalten.
Die Sammlung der Abfälle im Labor erfolgt gemäß Strahlenschutzanweisung. Dabei sind z.B. zu beachten:
Trennungskriterien: z.B. Nuklidart, Aktivitätskon­zen­tra­tion, Halb­werts­zeit, Brennbarkeit, Korros­ions­ver­halten, Flüch­tigkeit.
Abfälle ggf. getrennt in für sie vorgesehenen Behälter sammeln.
Geeignete Behälter wählen, z.B. für feste Abfälle Beutel aus Polyethylen, Kunststofftrommeln (kein PVC!).
Behälter kennzeichnen.
Behälterinhalt dokumentieren, z.B. Abfallart, Herkunfts­be­reich, Nuklid, Aktivität, Datum.
Behälter geschlossen halten.
Kontaminierte scharfkantige und spitze Gegenstände, z.B. zerbrochene Glasgeräte aus dem zu reinigenden Bereich entnehmen, in durchstichsicheren Behältern sammeln und ohne neue Verletzungsgefahr entsorgen.